Modulare Ausbildung zur Schul(fach)assistenz inklusive Heimhilfe im Rahmen der Sozialbetreuung

Pilotausbildung ab dem Schuljahr 2023/24

Da die fachliche Qualifikation für die Arbeit in der Schulassistenz in Österreich aktuell nicht einheitlich geregelt ist, haben die Schulen für Sozialbetreuungsberufe der Caritas Steiermark haben eine Pilotausbildung entwickelt.

Diese Ausbildung vermittelt sozialpädagogisches und medizinisch-pflegerisches Basiswissen, womit sichergestellt werden soll, dass die Kinder und Jugendlichen im pädagogischen Alltag entsprechend ihren individuellen Bedürfnissen umfänglich begleitet werden können.

Das Ausbildungsmodell:

Die modulare Ausbildung zur Schul(fach)assistenz umfasst insgesamt 900 Stunden, davon 450 Stunden Theorie und 450 Stunden Praktikum.

Die Ausbildung gliedert sich in ein Basis- und ein Aufbaumodul:

Das Basismodul umfasst 500 Stunden, von denen 400 Stunden der Ausbildung zur Heimhilfe zuzurechnen sind. Das Basismodul führt zur Qualifikation „Schulassistenz“.

Das Aufbaumodul umfasst 400 Stunden und vermittelt die spezifischen Fachinhalte hinsichtlich der Assistenzleistungen im Kontext von Kindergarten und Schule. Das Aufbaumodul führt zur Qualifikation „Schulfachassistenz“.

Die Inhalte der Ausbildung zur Schul(fach)assistenz stellen insgesamt einen Auszug aus dem Lehrplan der Schule für Sozialbetreuungsberufe (Organisationsstatut 2018) dar. Die Ausbildung zur Schul(fach)assistenz kann somit auf die Ausbildung zur Sozialbetreuung angerechnet werden (Weiterqualifizierung zu einem Pflege- oder Sozialbetreuungsberuf mit verkürzter Ausbildungsdauer).

Zielgruppen und Anrechnungsmöglichkeiten:

Die Ausbildung richtet sich an Menschen unterschiedlichen Alters mit und ohne Vorqualifikationen.

Durch die Einbindung der Heimhilfe richtet sich die Ausbildung an Erwachsene, die bereits eine Ausbildung in der Heimhilfe oder zum/zur Alltagsbegleiter*in absolviert haben. Sie können direkt ins Aufbaumodul einsteigen - die ausstehenden Stunden aus dem Basismodul (in Theorie und Praxis) sind nachzuholen. Prüfungen und Praktika aus anderen Ausbildungen, insbesondere zu Gesundheits- und Sozialberufen, können dabei angerechnet werden, sofern Inhalt und Umfang gleichwertig sind.

Berufsfelder der Absolvent*innen:

Mit ihrer spezifischen fachlichen Qualifikation sollen die Absolvent*innen der Ausbildung mithelfen im Sinne der Inklusion, die Rahmenbedingungen für die individuellen Lernprozesse von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung im Kontext der Schule positiv zu gestalten. In enger Zusammenarbeit mit den Pädagog*innen sowie den Eltern sollen sie die Kinder und Jugendlichen bei den Anforderungen im Alltag von Kindergarten oder Schule unterstützen. Besonderes Augenmerk soll dabei auch auf die soziale Interaktion in der Gruppe bzw. Klasse gelegt werden.