Fortbildungsangebote für die Pflegeassistenz
Pflegeassistenten*innen haben eine Fortbildungspflicht von 40 Stunden. Diese Fortbildungen sind jeweils im Zeitraum von 5 Jahren (ab der Zeugnisausstellung) zu absolvieren. Achtung: Ein Mutterschutz verlängert das Zeitfenster nicht.
Fortbildungsangebote für die Fach- und Diplom-Sozialbetreuung
Die Angehörigen eines Sozialbetreuungsberufes haben sich regelmäßig fortzubilden. Die Abstände zwischen den Fortbildungen dürfen höchstens zwei Jahre betragen. Das Ausmaß der Fortbildungen muss mindestens 32 Stunden umfassen.
Aufschulung von der Pflegehilfe zur Pflegeassistenz
Bei genügend hoher Interessenten*innen-Zahl wird die Aufschulung wieder im Mai 2022 stattfinden.